Zur Zeit wird hierzulande viel über den Zustand unserer Demokratie diskutiert. Sehr oft wird beklagt, dass „die Politiker“ nach den Wahlen völlig anders handeln als im Wahlprogramm versprochen wurde. Im Grundgesetz-Artikel 20 gibt es für das Wahlvolk noch eine andere Möglichkeit:
„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Bei wichtigen Vorhaben das Volk abstimmen lassen, wie es zum Beispiel in der Schweiz gemacht wird, wäre doch sehr hilfreich, etwa zum Thema Wehrpflicht oder Aufweichung der Schuldenbremse.
Von der Initiative Abstimmung 21 erhielt ich gerade die Info-Mail zur Anmeldung an der Aktion Volksabstimmung 2025, die ich hiermit wunschgemäß weiterleite und empfehle:
https://r.infos.abstimmung21.de/mk/mr/sh/7xYEvjyWS1dhUAzGMYCweVT5BgAG8Si/cLXMjO7NyAK0