Mit einem sachkundigen Hinweis am Schluss
Seitdem die Grüne Partei hierzulande den Status des politischen Schmuddelkindes der 1980-er Jahre unter anderem durch die allererste Regierungsbeteiligung, nämlich in Hessen unter Holger Börner (SPD) mit Joschka Fischer als Staatsminister für Umwelt und Energie überwunden und das Label „demokratische Partei“ erhalten hatte, gewannen auch neumodische Sprachkritiker nach und nach die Oberhand.
Denn die gesellschaftliche Benachteiligung des weiblichen Geschlechts sollte nun auch mit einer feministischen Stoßrichtung gegen das generische Maskulinum überwunden werden. Alsbald wurden z. B. in Stellenanzeigen „Mechaniker m/w/d“ gesucht. Auch alle möglichen menschlichen Gruppierungen wie etwa Abonnenten sollten zugleich auch eine weibliche Benennung bekommen. Weil das nun aber ziemlich umständlich ist und Texte infolge dessen aufgebläht und schwerer zu lesen bzw. auch zu sprechen sind, gab es Versuche mit Sternchen (Bürgerin*nen) oder auch Unterstrich (Lehrerin_nen). „Gendern“ wurde auf einmal zum neuen Volkssport von Gutmenschen.
Selbstverständlich erschwert dergleichen oft behördliche Kommunikationsversuche. Wenn aber nun diese Erschwernis dazu führt, dass der Magistrat der Stadt Korbach in der Einladung zum städtischen Seniorennachmittag – wie in meinem Fall – nur den Senior, nicht aber die mit diesem verheiratete Seniorin einlädt, dann ist durch das Weglassen des entsprechenden Textbausteins die Seniorin benachteiligt!
Es darf doch angenommen werden, dass sich meine 71-jährige Ehefrau, die ja mit mir auch vor drei Jahren im Rathaus angemeldet wurde, ebenfalls im Senioren-Stand befindet. Sie wurde aber bis dato weder mit mir zusammen noch mit einem extra Schreiben eingeladen.
Der nötige Textbaustein könnte also „Dazu möchte ich Sie und Ihre Ehefrau […] einladen.“ sein.
Abgesehen davon sind doch bestimmt auch alleinstehende Seniorinnen eingeladen worden – oder?
Nachtrag: Einem sachkundigen Korbacher Bürger verdanke ich inzwischen den Hinweis, dass für die besagte Einladung das Mindestalter 75 Jahre beträgt. Nichtsdestoweniger sind nur „Senioren“ eingeladen…