Die Wahlbeteiligung liegt bei: 62,16 %

Im Prinzip müssten doch die Bürger und Bürgerinnen der Hansestadt Korbach mit dem Ergebnis der Bürgermeisterwahl zufrieden sein. Natürlich ohne die eine Mitbewerberin und die drei Mitbewerber, die ebenfalls angetreten waren sowie deren Wähler. Jedenfalls müssen diese nicht noch einmal zu einer Stichwahl an die Wahlurnen. Kandidat Stefan Kieweg erreichte auf Anhieb 58,79 Prozent. Da könnte man ja guten Gewissens gratulieren. Ist nun alles in Butter?

„Ja sicher“ wird der Gewinner ebenso wie seine Wähler auf diese Frage antworten. Denn die Frage nach der Mehrheit scheint ja jetzt keine mehr zu sein. Mehrheit ist Mehrheit pflegen die Formalisten zu argumentieren.

Alle schwärmen heutzutage von Demokratie, allerdings zu oft ohne konkretes Wissen über ihr Wesen, das sich nicht nur in Zahlen ausdrücken lässt. Wenn es um die zukünftige Gestaltung des eigenen Lebensraumes geht, dann schlägt die Stunde der Kommunalwahl.

Doch haben die angebotenen Bewerber anscheinend 37,84 Prozent der Wahlberechtigten nicht davon überzeugt, sich mit ihrer Stimmabgabe darum zu kümmern. Oder aber sie sind mit den bestehenden Zuständen schon zufrieden. Jedenfalls dürfte wirklich mehr Wahlbeteiligung nicht schaden.

Leider liegen vorerst noch keine Angaben über das Wahlverhalten der Erst- und Jungwähler vor. Ob die mit dem Wahlslogan Herrn Kiewegs „Klarer Kurs für Korbach“ in Bezug auf Lebensraumgestaltung (kaum Radwege) oder Freizeitangebote (abends) zufrieden sind, steht in den Sternen. Dazu könnte der städtische Streetworker bestimmt einiges erzählen.

Es folgt das Programm des Wahlgewinners.

Die wankelmütigen Kämpfer für die Menschenwürde

Nachlese: Über die Parolen der Kämpfer „gegen Rechts“ und die Lehren aus der Pandemie

Wie in so vielen anderen Städten und auch Gemeinden Deutschlands fand in Korbach im Januar eine Demonstration „gegen Rechts“ statt. Die Lokalpresse berichtete von 1100 Teilnehmern und zitierte einige Redner, die „lautstarken Beifall“ erhalten hätten. Der Sozialdemokrat Latif Al-Homssi zeigte sich beispielsweise entsetzt über die Verbreitung von Nazi-Gedankengut in Deutschland, doch der CDU-Politiker Jan-Wilhelm Pohlmann sah sich auf einem „Fest der Demokratie“ und betonte gar „Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar“.

Es wären natürlich auch andere Redner zu zitieren, die im Publikum viel Beifall fanden. Aber bleiben wir doch exemplarisch bei den Vertretern jener Parteien, die derzeit in Hessen an der Regierung sind: CDU und SPD.

Jüngst fand im Kreistag des Kreises Waldeck-Frankenberg zum gleichen Thema eine „Aktuelle Stunde“ statt. Es gäbe angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Dispute so einiges anzumerken, aber es ist besser, sich beispielhaft auf zwei der angeführten Redner beschränken. Dankenswerterweise wurden in dem Bericht über die „Aktuelle Stunde“ im Kreistag auch wörtliche Zitate gebracht. Manche wirken ziemlich kämpferisch.

Selbstverständlich führt die Sozialdemokratin Iris Ruhwedel die im ersten Artikel des Grundgesetzes formulierte Unantastbarkeit der Menschenwürde an und sieht in ihm „das Fundament, auf dem unsere freiheitliche Demokratie steht“. Das muss natürlich verteidigt werden.

„Extremismus von rechts, links oder antisemitisch motiviert – oder woher auch immer er kommt – hat in Deutschland keinen Platz. Mit allem, was die Demokratie zur Verfügung stellt, werden wir dieses Denken eisenhart und konsequent bekämpfen“, sagte Armin Schwarz (CDU), dem man die Rechtmäßigkeit seines Namens attestieren könnte.

Beide argumentierten, wie übrigens die anderen auch, ausdrücklich auf das Grundgesetz bezogen, wie auch die hunderttausenden Demonstranten seit Jahresanfang öffentlich „gegen Rechtsextremismus“. Man kann und mag ihnen nicht widersprechen.

Wessen Kurzzeitgedächtnis noch intakt ist wird sich erinnern, wie 2020 bis 2022 das Grundgesetz mit seinen Grundrechten durch die Verhängung des Lockdowns, Versammlungsverboten, Besuchsverboten in Seniorenheimen oder bei Beerdigungen, amtlichen Körperverletzungen durch propagandistisch vorbereitete Impfzwänge, Schulschließungen und vieles mehr unbeachtet blieb, obwohl die medizinischen Erkenntnisse zu deren Rechtfertigung keineswegs eindeutig waren.

Wo waren damals die vielen Verteidiger des Grundgesetzes und Kämpfer für die Menschenwürde? Schweden hatte gezeigt, wie es auch anders geht.