Als Lehrer oder Lehrerin hat man es heutzutage offensichtlich erheblich schwerer als zu meiner Zeit. Änderte sich in Hessen vor etwa 40 Jahren die Unterrichtsrichtlinie von der „Pädagogischen Freiheit“ zur „Pädagogischen Verantwortung“, so scheinen die aktuellen, bundesweiten Schlagzeilen einen Trend zur „politischen Verantwortung“ des Lehrpersonals zu signalisieren.
Da bekommen scheinbar witzig gemeinte Posts auf einem social Media-Kanal eine konflikthaltige, allerdings politische Bedeutung, weil sich ein Schulleiter verpflichtet fühlte, der Polizei „meldepflichtige Hinweise“ weitergeben zu müssen, wie ntv am 19.03.24 meldete. Spektakulär wurde das ganze, weil die Polizeibeamten die 16-jährige Schülerin aus dem Unterricht holten und befragten, weswegen sich ihre Eltern sodann an die örtliche Presse wandten.
Drauf wurde auch die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) aufmerksam und brachte heute einen detaillierteren Bericht online, auch über diese Befragung: Die Beamten hielten der Schülerin, der sie kein strafbares Verhalten vorwarfen, dennoch eine «Gefährderansprache» vor. Laut Innenministerium ist das ein «normenverdeutlichendes Gespräch», welches aufzeigen soll, dass es «durchaus Straftatbestände gibt».
Die NZZ stellt auch Fragen nach den möglichen pädagogischen Alternativen sowie psychologischen Wirkungen und politischen Folgen des Falles, mit dem sich übermorgen sogar eine Sondersitzung des Bildungsausschusses im Schweriner Landtag befassen soll.