Die wankelmütigen Kämpfer für die Menschenwürde

Nachlese: Über die Parolen der Kämpfer „gegen Rechts“ und die Lehren aus der Pandemie

Wie in so vielen anderen Städten und auch Gemeinden Deutschlands fand in Korbach im Januar eine Demonstration „gegen Rechts“ statt. Die Lokalpresse berichtete von 1100 Teilnehmern und zitierte einige Redner, die „lautstarken Beifall“ erhalten hätten. Der Sozialdemokrat Latif Al-Homssi zeigte sich beispielsweise entsetzt über die Verbreitung von Nazi-Gedankengut in Deutschland, doch der CDU-Politiker Jan-Wilhelm Pohlmann sah sich auf einem „Fest der Demokratie“ und betonte gar „Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar“.

Es wären natürlich auch andere Redner zu zitieren, die im Publikum viel Beifall fanden. Aber bleiben wir doch exemplarisch bei den Vertretern jener Parteien, die derzeit in Hessen an der Regierung sind: CDU und SPD.

Jüngst fand im Kreistag des Kreises Waldeck-Frankenberg zum gleichen Thema eine „Aktuelle Stunde“ statt. Es gäbe angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Dispute so einiges anzumerken, aber es ist besser, sich beispielhaft auf zwei der angeführten Redner beschränken. Dankenswerterweise wurden in dem Bericht über die „Aktuelle Stunde“ im Kreistag auch wörtliche Zitate gebracht. Manche wirken ziemlich kämpferisch.

Selbstverständlich führt die Sozialdemokratin Iris Ruhwedel die im ersten Artikel des Grundgesetzes formulierte Unantastbarkeit der Menschenwürde an und sieht in ihm „das Fundament, auf dem unsere freiheitliche Demokratie steht“. Das muss natürlich verteidigt werden.

„Extremismus von rechts, links oder antisemitisch motiviert – oder woher auch immer er kommt – hat in Deutschland keinen Platz. Mit allem, was die Demokratie zur Verfügung stellt, werden wir dieses Denken eisenhart und konsequent bekämpfen“, sagte Armin Schwarz (CDU), dem man die Rechtmäßigkeit seines Namens attestieren könnte.

Beide argumentierten, wie übrigens die anderen auch, ausdrücklich auf das Grundgesetz bezogen, wie auch die hunderttausenden Demonstranten seit Jahresanfang öffentlich „gegen Rechtsextremismus“. Man kann und mag ihnen nicht widersprechen.

Wessen Kurzzeitgedächtnis noch intakt ist wird sich erinnern, wie 2020 bis 2022 das Grundgesetz mit seinen Grundrechten durch die Verhängung des Lockdowns, Versammlungsverboten, Besuchsverboten in Seniorenheimen oder bei Beerdigungen, amtlichen Körperverletzungen durch propagandistisch vorbereitete Impfzwänge, Schulschließungen und vieles mehr unbeachtet blieb, obwohl die medizinischen Erkenntnisse zu deren Rechtfertigung keineswegs eindeutig waren.

Wo waren damals die vielen Verteidiger des Grundgesetzes und Kämpfer für die Menschenwürde? Schweden hatte gezeigt, wie es auch anders geht.